Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 (SRÄG) - sie soll ab 1. Jänner 2016 gelten - wird klargestellt, dass nebenberufliche notärztliche Tätigkeiten für Blaulichtorganisationen in Zukunft als selbstständige Tätigkeiten gelten und daher vom ASVG ausgenommen sind, erläuterte Hundstorfer in einer Aussendung. Damit sei klargestellt, dass dies nicht mit ihrer - limitierten - Arbeitszeit in den Krankenanstalten zusammen gerechnet werden könne.

Eine weitere Änderung erfolgt bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Wartezeit für Pensionen. Mit der Novelle wird klargestellt, dass auch bei weniger als 15 Versicherungsjahren pro Kind vier Jahre für die Pension angerechnet werden. Dies wurde aufgrund einer strengen Judikatur des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2012 notwendig.

Prostituierte immer selbstständig

Sexdienstleister/innen sind laut dem Entwurf künftig generell als Selbstständige zu sehen. Begründet wird dies mit der Menschenrechtskonvention, die ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vorsieht. Deshalb könne auch niemand als Dienstnehmer - und damit unselbstständig - beschäftigt sein. Sie werden daher von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen und in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen.

Auch für die Bauern gibt es Änderungen. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) vernetzt sich künftig mit der AMA und Finanz, um so direkt Infos über Förderungen und Einheitswerte zu bekommen. Damit, und mit Klarstellungen für die Vollziehung, will man die Feststellung der Beitragsgrundlagen deutlich beschleunigen und vereinfachen. Um jedoch Härtefälle durch Verlust-oder Eintritt in die Pflichtversicherung zu vermeiden, wurden Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Ein weiterer Punkt: Finanzielle Entschädigungen für Gesundheitsschäden bei Soldaten werden der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt übertragen. Dies soll mit einem Heeresentschädigungsgesetz (HEG) erfolgen, gleichzeitig soll das bisherige Heeresversorgungsgesetz (HVG) aufgehoben werden.