Die EU-Kommission empfiehlt Österreich trotz der jüngsten Steuerreform weitere Schritte zur steuerlichen Entlastung von Arbeit. Wie aus dem am Montag veröffentlichten Steuerbericht der EU-Behörde hervorgeht, sollten auch Tschechien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Portugal und Rumänien entsprechende Schritte setzen.

In geringerem Ausmaß sollten auch Deutschland, Estland, Kroatien, Litauen, die Niederlande, Finnland und Schweden Steuern von Arbeit auf wachstumsfreundlichere Bereiche wie Konsum, Immobilien, Umwelt und Erbschaften und andere Vermögen verlagern. Im Fall Österreichs kritisiert die EU-Kommission eine hohe steuerliche Belastung niedriger Einkommen. Eine Verlagerung wird vor allem auf die Bereiche wiederkehrender Immobilienabgaben, Umwelt, Erbschaften, Vermögen und Schenkungen empfohlen.

Über dem EU-Schnitt

Die EU-Kommission räumt ein, dass ihre Analyse auf Daten von 2012 bis 2015 beruht. Dennoch werden die jüngsten Steuerreformen in den EU-Staaten nur als eingeschränkte Aktion gesehen.

In Österreich, Spanien, Frankreich und Portugal wurden gezielte Kürzungen der Steuern auf Arbeit begleitet von einer Besteuerung höherer Einkommen, womit die Progressivität erhöht wurde, heißt es in dem Bericht. In Österreich sei eine große Einkommenssteuerreform in Kraft gesetzt worden. Die Maßnahmen beinhalten eine reduzierte Lohnsteuer für den niedrigsten Bereich, einen erhöhten Kinderfreibetrag, die Einführung eines temporär erhöhten Steuersatzes für die höchsten Einkommensstufen und eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkünften.

Acht EU-Staaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich und Luxemburg) haben ihre Mehrwertsteuergrundlage verbreitert. Österreich etwa hat derzeit begünstigte Mehrwertsteuersätze von zehn auf 13 Prozent angehoben, etwa bei Hotels, Theaterkarten und Tierfutter.

Österreich, Deutschland und Spanien haben die Grunderwerbssteuer angehoben, während Griechenland und Malta sie reduziert haben. Irland, Spanien, Italien, die Slowakei und Großbritannien haben ihre Steueranreize für Forschung und Entwicklung modifiziert. Österreich hebt im Zuge der Steuerreform die Forschungsprämie von zehn auf zwölf Prozent an.

Nach Schätzung der EU-Kommission entfielen 2015 im EU-Durchschnitt 39,03 Prozent der Wirtschaftsleistung nach Bruttoinlandsprodukt auf Steuern und Abgaben - ein leichter Rückgang gegenüber einem Anstieg in den vergangenen vier Jahren. In Österreich betrug dieser Anteil 2015 43,38 Prozent. Spitzenreiter ist Dänemark mit 48,03 Prozent. Arbeitsbezogene Steuern erreichten in Österreich nach den letzten verfügbaren Daten der EU-Kommission von 2012 41,5 Prozent.