Die EU-Ministerräte für Verkehr und Telekom befassen sich Donnerstag und Freitag dieser Woche in Luxemburg mit einem breiten Themenspektrum von Fluggastrechten über Roaming-Gebühren bis zur Digitalen Inklusion. Außerdem steht weiterhin das Eisenbahnpaket auf der Tagesordnung. Österreich wird durch Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) vertreten.

Bei den Fluggastrechten geht es vor allem um Verspätungen und Annulierungen bzw. die Entschädigung für betroffene Passagiere. Dabei ist nur ein sogenannter Fortschrittsbericht vorgesehen, aber keine Abstimmung. Konkret geht es um eine Vereinfachung für die Konsumenten über rechtlichen Beistand oder andere Hilfsmittel. Die Schwierigkeit liegt eher nicht auf der Koordinierung innerhalb der EU-Staaten, sondern die Regelungen sollen auch global greifen, beispielsweise bei Anschlussflügen außerhalb Europas.

Mehr Wettbewerb im Bahnverkehr

Beim vierten Eisenbahnpaket wird es ebenfalls keine Entscheidungen geben. Die Verhandlungen seien langwierig, hieß es am Montag in EU-Ratskreisen in Brüssel. Beim Ausschreibungsverfahren soll es mehr Wettbewerb geben, um die Direktvergabe zurückzudrängen. Dabei sind aber nur zwei Staaten dafür, Großbritannien und Schweden. Positiv äußerten sich zuletzt auch die Deutschen, doch der Großteil der Staaten, auch Österreich, ist dagegen.

Der Tagesordnungspunkt im Telekombereich mit den Roaming-Gebühren und der Netzneutralität wurde praktisch entschärft. Statt einer politischen Einigung ist nun nur ein Diskussionspunkt vorgesehen. Rat und EU-Parlament sind weiterhin uneins. Bei den Roaming-Gebühren, die ja Ende 2018 spätestens auslaufen müssten, bestehe das Problem, dass die Höhen auf EU-Ebene völlig uneinheitlich seien. Österreich habe niedrige Roaming-Gebühren, Belgien sehr hohe. Daher dürfte eine völlige Abschaffung schwierig sein.

Digitaler Binnenmarkt

Im Rahmen des Digitalen Binnenmarkts fühlt sich Österreich als Vorreiter. Wesentlich sei, dass der elektronische Zugang barrierefrei für alle sein müsse. Diese "digitale Inklusion" bedeute aber nur eine Verpflichtung für die Verwaltung, aber für den Bürger eine Möglichkeit, dieses Angebot auch anzunehmen. Es könne keine Bestrafung für jene geben, die entweder nicht online sein können oder auch nicht wollen. So dürfe es nicht der Fall sein, dass jemand, der seine Steuererklärung nicht elektronisch abgibt, bestraft werde.