Im Strafverfahren rund um die Meinl Bank hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) am Freitag die Anklageschrift zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien muss jetzt in der Causa rund um fünf der Untreue beschuldigten Banker, darunter Julius Meinl, weiter arbeiten. Es geht um eine 212 Millionen Euro schwere Sonderdividende aus 2008.

Die Meinl Bank hatte die Anklage beeinsprucht. "Den Einsprüchen kommt im Ergebnis Berechtigung zu", schreibt das OLG. Die Meinl Bank schließt daraus in einer Aussendung von Freitagabend, "dass den Argumenten der Einsprüche gegen die Anklage so starkes Gewicht zukommt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien nicht haltbar ist".

Beschuldigt sind Meinl-Bank-Aufsichtsratspräsident Julius Meinl, die Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiss sowie zwei weitere Banker. Durch die Ausschüttung einer Sachdividende Anfang 2009 an die Mehrheitsaktionärin Far East, die Julius Meinl zuzurechnen ist, sollen sie der Bank aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen Vermögensschaden zugefügt haben. Weiters wird ihnen versuchte betrügerische Krida vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe stets und hatten schon vor dem Jahreswechsel ihren Einspruch gegen die Anklage angekündigt.

"Die Dividendenausschüttung ist bilanz- und gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgt", betonte die Meinl Bank am Freitag neuerlich.