Die Aufgabe des Franken-Mindestkurses zum Euro bringt in Österreich zahlreiche Häuslbauer ins Schwitzen. 154.000 Franken-Kredite in Höhe von knapp 25 Milliarden Euro waren zuletzt aushaftend. Für Betroffene gilt es nun Ruhe zu bewahren und mit der Bank zu sprechen. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von Konvertierung in Euro bis zu Aufstocken des Tilgungsträgers. "Zwangskonvertierung" darf es keine geben.

Die Wiener Arbeiterkammer hat wichtige Fragen und Antworten für Kredit-Kunden zusammengefasst. An dieser Stelle finden Sie einen Auszug aus dem Fragenkatalog. Die gesamte Ansammlung gibt's unter diesem Link.

Wie steht der Kurs aktuell? Wie hoch ist der Kursgewinn/-verlust?

Zum Beispiel: Würden Sie 154.000 Schweizer Franken an die Bank zurückzahlen, dann müssten Sie bei einem angenommenen Kurs von 1,15 (eine Einheit Euro kostet 1,15 Schweizer Franken) 133.913 Euro (ohne Berücksichtigung von Spesen) aufwenden.

Zu welchem Kurs wurde der Kredit ausgenützt, also bei Vertragsbeginn umgerechnet?

Dazu ein Beispiel: Sie haben bei Kreditvertragsabschluss 100.000 Euro ausbezahlt bekommen. Der Einstiegskurs war damals, angenommen, 1,54 (also eine Einheit Euro kostet 1,54 Schweizer Franken). Umgerechnet beträgt der Kreditbetrag 154.000 Schweizer Franken. Diesen Betrag schulden Sie der Bank und ist – wenn der Kredit endfällig ist (also am Ende der Laufzeit zur Gänze rückzahlbar) – am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.

Kann die Bank den Fremdwährungskredit einfach fällig stellen?

Nein, eine Fälligstellung eines Kredites darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Grundsätzlich gilt: Solange Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommen und keine wesentliche Verschlechterung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation eingetreten ist, die eine Bedienung des Kredites als gefährdet erscheinen lässt, ist kein Grund für eine Kreditfälligstellung gegeben.

Kann die Bank den Fremdwährungskredit einfach fällig stellen?

Nein, eine Fälligstellung eines Kredites darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Grundsätzlich gilt: Solange Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommen und keine wesentliche Verschlechterung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation eingetreten ist, die eine Bedienung des Kredites als gefährdet erscheinen lässt, ist kein Grund für eine Kreditfälligstellung gegeben.

Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme gibt?

In erster Linie ist die Bank Ihr Ansprechpartner, auch gibt es bei den meisten Banken Ombudsstellen, die unterstützend tätig sein können. Abgesehen von Arbeiterkammern und Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt es die Möglichkeit der Schlichtung von strittigen Fremdwährungskrediten bei www.verbraucherschlichtung.at