1. Über Sparbücher gab es bisher keine Diskussion. Jetzt redet man überall von der Einlagensicherung. Warum eigentlich?
BERNHARD FELDERER: Die meisten Länder haben ein solches System, weil es immer wieder vorkam, dass Banken in Konkurs gingen.

2. Heißt das jetzt, die österreichischen Sparer müssen um ihr Geld zittern?
FELDERER: Aber nein, die Sparer sind gut abgesichert. Bis 20.000 Euro sind die Einlagen gesetzlich garantiert.
HARALD CHRISTANDL: Wenn die Bank zahlungsunfähig, in Konkurs, ist. Diese Grenze gilt nicht pro Sparbuch, hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, sondern pro Einleger. Das heißt, wenn nachweislich mehrere Einzahler auf ein Sparbuch einzahlen, dann gilt für jeden davon die Obergrenze von 20.000 Euro. Dazu gibt es noch sektorale Haftungsverbünde.

3. Was ist, wenn der gesamte Bankenapparat zusammenbricht?
CHRISTANDL: Dann haftet der Staat für 20.000 Euro pro Einleger.

4. Wie schaut es mit der Einlagensicherung aus, wenn zwei Banken fusioniert haben?
CHRISTANDL: Hat ein Anleger Sparbücher bei beiden Banken, hat er nach der Fusion nur Anspruch auf maximal 20.000 Euro.

5. Wenn eine Bank eine Tochterbank hat und es bestehen bei beiden Sparbücher, wie schaut die Lage dann aus?
CHRISTANDL: Ist die Tochterbank eigenständig, gilt für beide Sparbücher die Einlagensicherung.

6. Wenn aber ein Sparkonto bei einer Bank im Ausland unterhalten wird, wer haftet dann?
FELDERER: Wie gesagt, viele Länder haben eine Einlagensicherung. Dann gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

7. Was ist eigentlich die Einlagensicherung?
CHRISTANDL: Ihr gehören die in Österreich konzessionierten Banken an, eine breite Basis.