Nach wie vor strikt geregelt ist ein Österreich ein Faktum: Einschau in Konten ist nur über einen richterlichen Beschluss zulässig. Ansonsten ist der Schutz sehr dünn. Die Inhaber von Sparbüchern sind der Bank bekannt, Gleiches gilt für Wertpapierkonten, bei Überweisung größerer Geldbeträge besteht ebenso Ausweispflicht wie bei der Bareinzahlung ab 1000 Euro auf ein Konto.

Bis 2002 volle Anonymität. Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert, der Bank ist der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Das gilt auch für Ausländer. Gegenüber Österreichern haben sie doch einen Vorteil. Während Inländer weiterhin 25 Prozent KESt auf die Erträge z. B. aus Zinsen zahlen müssen, sind es für Sparbücher von Ausländern derzeit nur 15 Prozent. Ab 1. Juli 2008 steigt der Satz auf 20 Prozent, ab 2011 auf 35 Prozent.

Bankgeheimnis "kulturelle Angelegenheit". Von der KESt werden 75 Prozent an den Fiskus im ausländischen Heimatland überwiesen. Den von der EU geforderten offenen Informationsaustausch von Anlegerdaten verweigern in der EU Österreich, Belgien und Luxemburg. Das Bankgeheimnis sei in Österreich aus Tradition eine "kulturelle Angelegenheit", erklärt Maria Geyer, Generalsekretärin des Bankenverbandes: "Man legt nicht gern offen, was man hat." Es gehe auch um die "Wettbewerbsfrage", mit Staaten meint Geyer, die das Bankgeheimnis hoch halten wie die Schweiz, Liechtenstein oder Singapur oder europäische Steueroasen wie Andorra und Monaco.

Regeln gegen Geldwässche. Verschärft werden die Bestimmungen durch die internationalen Regeln gegen die Geldwäsche. Hier gilt: Bei Bareinzahlungen am Bankschalter auf ein Konto muss sich der Kunde bei einem Betrag von mehr als 1000 Euro ausweisen - außer, er ist in der Bank persönlich bekannt. Bei Geldtransfers von Konto zu Konto über nicht dauernde, sprich: bereits identifizierte, Bankverbindungen besteht Ausweispflicht ab 15.000 Euro.