1. Frage: Wie sehen Sie das Verhältnis zwischen Privat- und öffentlichem Besitz am Wörthersee-Ufer?
Gernot Strasser: Durch die frühe Tourismusentwicklung gab es immer schon ein relativ hohes Maß an Privatverbauung am Wörthersee. Es gibt viele Seen in Österreich, wo das ganz anders gehandhabt wurde - etwa am Traunsee in Oberösterreich. Am Wörthersee gab es von Beginn an wenig Fläche, die überhaupt von öffentlicher Hand erworben werden konnte. Und da ist quasi nichts mehr dazugekommen.

2. Frage: Manche Seegrundbesitzer wollen ja nicht, dass man ihrem Grundstück vom Wasser aus zu nahe kommt. Was sagt da eigentlich das Gesetz?
Strasser: Die Grundstücksgrenze ist meistens zugleich die Ufergrenze, also der Wasseranschlagslinie entlang. Ab da ist der See öffentlich. Beim Zufahren mit Booten muss natürlich darauf geachtet werden, dass die Ufervegetation nicht zerstört wird. Und in Ufernähe darf man generell nur Schritttempo fahren.

3. Frage: Die Bundesforste haben die See-Verwaltung über. Gibt es denn auch Grundstücksbesitz, der für Käufer interessant sein könnte?
Strasser: Ja, den Bundesforsten gehören einige Grundstücke, meistens sind das aber kaum nutzbare Grundstreifen am Südufer. In Summe besitzen die Bundesforste 0,41 Prozent der Uferlänge des Wörthersees. Hie und da erreicht uns eine Anfrage bezüglich dieser Grundstücke. Derzeit wird aber nichts verkauft.