Im Mai 2025 ist der sogenannte „Reparaturbonus“ ausgelaufen. Ab sofort können aber Anträge für das Nachfolgemodell, die abgespeckte sogenannte „Geräte-Retter-Prämie“ eingereicht werden (geräte-retter-prämie.at). Damit wird die Hälfte der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät, übernommen. Zuvor lag die maximale Förderhöhe bei 200 Euro. Die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten wird jetzt nicht mehr gefördert.
Was zu beachten ist
Neue Geräte-Retter-Prämie: Ab sofort können Förderungen beantragt werden
Die sogenannte „Geräte-Retter-Prämie“, mit der Reparaturen mit bis zu 50 Prozent gefördert werden, hat den einstigen Reparaturbonus abgelöst. Rechnungen können ab sofort eingereicht werden – die Prämie wurde im Vergleich zum früheren Modell aber deutlich abgespeckt. Wofür es eine Prämie gibt – und wofür nicht (mehr). Ein Überblick.
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