„Endlich Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen“, atmet man innerhalb der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer auf und sieht die Gefahr von Regressansprüchen Hunderttausender Mieter gebannt. Die Arbeiterkammer warnt in ihrer aktuellen Aussendung: „Nicht jede Indexklausel ist erlaubt.“ Vor ein paar Wochen noch hielten es AK-Experten für nötig, Mieter in ihrer Euphorie über die vermeintlich automatische Ungültigkeit von Indexklauseln einzubremsen.