Trinkgelder sind hierzulande prinzipiell sozialversicherungspflichtig. Waren die Beträge früher aber nur schwer überprüfbar, scheinen sie durch den zunehmenden Trend zur Kartenzahlung jetzt vermehrt auch in der Registrierkasse auf. Das führte zu teils hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und hat umfassende Diskussionen losgetreten.