Gute Nachrichten für rund 320.000 Kunden des mehrheitlich in öffentlichem Eigentum stehenden Energiekonzerns Verbund. Die Erhöhung des Strompreises per 1. Mai 2022 in drei Tarifmodellen ist ungültig, das hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Grundlage für die Preiserhöhung war eine Klausel, wonach Preisänderungen an den Börsenkurs abhängigen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt würden. Diese Koppelung fand der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht zog, als unzulässig – und bekam recht, das Urteil der Verbandsklage ist rechtskräftig.