Das europäische Lieferkettengesetz hat am Freitag die letzte Hürde genommen. Vor rund einem Monat hatte das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht, mit dem Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen. Bei einem EU-Ministertreffen in Brüssel wurde das neue Gesetz nun final angenommen.

Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Außerdem müssen sie Klima-Pläne erstellen.

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. In den ersten Jahren sind beide Schwellen noch höher.

Kritik von der Wirtschaft

Die Richtlinie war lange umstritten, die deutsche sowie auch die österreichische Wirtschaft hatten sich klar dagegen ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem eine zu starke Bürokratie durch kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Schlussendlich hatte aber Italien seinen Widerstand aufgegeben, nachdem die Vorgaben abgeschwächt worden waren. Damit kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.