Es war der spektakuläre Niedergang der Signa-Gruppe, der in Österreich Begriffe wie „Sanierungsplan“, „Gläubiger“ oder „Masseverwalter“ auf die Stammtische hievte. Das Interesse an Insolvenzverfahren stieg nahezu im Einklang mit der Höhe angemeldeter Forderungen.

Einen präzisen Blick auf die Abwicklung der Insolvenzverfahren in Österreich warfen jetzt die Gläubigerschützer vom Alpenländische Kreditorenverband (AKV Europa). Eine unumstößliche Erkenntnis: Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, erhalten die Gläubiger – also jene Geldgeber, die an ein Schuldbegleichnis „glauben“ – meist nur einen Bruchteil der offenen Forderungen. In Österreich aber stehen die Gläubiger deutlich besser da als in anderen Ländern. Durch das österreichische Insolvenzrecht, so der AKV, komme es zu extrem hohen Quoten für unbesicherte Gläubiger, zu kürzeren Verfahren und einem hohen Anteil an Sanierungen.

Knappes Drittel mit „Nullquote“

Ein kurzer Einschub: „Rund zwei Fünftel“ der Insolvenzbegehren werden mangels Masse gar nicht erst eröffnet, erklärt Insolvenzprofi Franz Blantz (AKV). Hierbei könne man naturgemäß auch keine Quoten erheben. Alle fortan genannten Zahlen beziehen sich also auf Insolvenzverfahren.

Bei diesen konnte im Jahr 2023 bei knapp 30 Prozent eine Aufhebung der Insolvenz bewirkt werden, weil mit den Gläubigern ein Sanierungsplan abgeschlossen wurde. Heuer waren es bis dato rund 25 Prozent. Bei etwa 7,4 Prozent der Verfahren im Vorjahr und 6,5 Prozent heuer wurden nach der Schließung des Unternehmens ein Zahlungsplan vereinbart. In Summe konnte man sich also bei mehr als einem Drittel der Verfahren auf Entschuldungsvorschläge einigen. Ein „international hervorragender und unerreichter Wert“, befindet der KV. Wenngleich auch hierzulande bei Pleiten freilich trotzdem viele leer ausgehen. 774 Verfahren (27,28 Prozent) endeten 2023 mit einem Totalausfall, einer sogenannten „Nullquote“ für die Gläubiger. Im heurigen Jahr waren es bislang 198 Verfahren (29,20 Prozent).

Insolvenzprofi Franz Blantz (AKV)
Insolvenzprofi Franz Blantz (AKV) © AKV

Kommt es zum Sanierungsplan, können sich die Gläubiger darüber hinaus meist über mehr als die gesetzliche Quote von 20 beziehungsweise 30 Prozent freuen, ergänzt der AKV. In knapp fünf Prozent der Fälle erhielten die Gläubiger gar die gesamten Forderungen. Bei der Annahme eines Sanierungsplanes ergab sich für die Quote ein Durchschnittswert von rund 42 Prozent. Kam es zu keinem Sanierungsplan, ergab sich eine Durchschnittsquote von 15 Prozent.

Österreichs Insolvenzordnung sieht man beim AKV indes durch „einen EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts gefährdet“. Dieser würde der österreichischen Praxis „komplett widersprechen“, betont Franz Blantz. Obwohl die Durchschnittsquoten in Österreich „weit über dem EU-Schnitt“ liegen würden. Komme die Änderung, drohen laut AKV geringere Quotenaussichten. Vor allem bei jenen „mehr als 90 Prozent der österreichischen Unternehmensinsolvenzen, die Kleinstunternehmen betreffen“.