Die Arbeiterkammer hat unterschiedliche Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab ihr recht: Zahlreiche Klauseln sind unzulässig. So etwa die 30- bis 85-prozentige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.

Konkret ging es um Klauseln in den AGB vom Februar 2021 für Reisen im Jahr 2022. Unzulässig sind etwa der „Green-Beitrag“ in der Höhe von zehn Euro für alle Buchungen. Dabei stellt dieser Betrag eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, wie zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Weiters unzulässig ist eine Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende sowie eine Stornopauschalklausel ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa Waldbränden. Statt dessen schien es, als würde ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sein. Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch nicht stattfinden kann oder erheblich beeinträchtigt wird.

Der OGH hat nun erneut bestätigt: Alle geklagten Klauseln für Reisen im Jahr 2021, denen die AGB von 2019 zu Grunde liegen, sind rechtswidrig. Der X-Jam-Maturareiseanbieter darf elf Klauseln nicht mehr verwenden.

Bearbeitungsgebühr, Versicherungsgebühr

27 Euro Bearbeitungsgebühr für Namens-, Wochen- oder Anreiseänderungen, Verkürzung oder Verlängerung der Reise sowie für den Fall der Stornierung: Die Klausel widerspricht dem Pauschalreisegesetz, weil sie unter anderem keine Einschränkung auf angemessene oder tatsächliche Kosten vorsieht. DocLX hob für eine optional abzuschließende Reiseversicherung eine Prämie von 53 Euro pro Person ein. Die Kunden wurde dabei jedoch im Unklaren gelassen, welche Leistungen überhaupt inkludiert sind bzw. mit welchem Versicherer sie den Vertrag abgeschlossen haben. Zudem konnte die Versicherung nicht storniert werden. Das widerspricht dem Versicherungsvertragsgesetz. Bei Stornierung der Reise wurde wieder eine Bearbeitungsgebühr von 27 Euro verrechnet.

Zurückfordern möglich

„Die Urteile gelten grundsätzlich nur für die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden Klauseln prüfen wir, ob sie den geklagten Klauseln ähneln“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Konsumentinnen und Konsumenten können die zu Unrecht eingehobenen Gebühren per AK Musterbrief zurückfordern sowohl für Reisen im Jahr 2021 als auch für 2022. Daher genau nachsehen, welche Fassung der Geschäftsbedingungen vereinbart wurde.“