Es ist keine große Überraschung mehr, aber der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf Schiene, auch wenn beide Seiten dann noch formal zustimmen müssen. Ein Herzstück dieser neuen EU-weiten Vorschriften gegen Geldwäsche: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. 

In der „Bargeld-Hochburg“ Österreich hält sich die Begeisterung darüber in Grenzen. „Wir haben uns prinzipiell gegen Bargeldobergrenzen ausgesprochen, aber im Sinne des Gesamtpaketes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugestimmt“, teilt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) auf Anfrage der Kleinen Zeitung mit. Das Vorhaben sei auf europäischer Ebene mit qualifizierter Mehrheit beschlossen worden. Immerhin habe man verhindern können, dass die Obergrenze unter den nun vereinbarten 10.000 Euro liege, wie es das EU-Parlament gefordert habe. Und Brunner hält fest: „Entscheidend ist, dass es dabei nicht um den privaten Bereich geht, sondern nur um den Zahlungsverkehr mit Unternehmen.“

Was umfasst diese Obergrenze nun genau? Sie gilt für Zahlungen zwischen zwei Unternehmen, also im sogenannten B2B-Bereich, sowie für Zahlungen zwischen Firmen und Konsumenten (B2C). Das heißt: Wer etwa ein Auto, das teurer als 10.000 Euro ist, beim Händler erwirbt, muss bargeldlos bezahlen. „Der Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen kann natürlich weiterhin in bar erfolgen“, heißt es seitens des Finanzministeriums (BMF). Wann wird es so weit sein? Man rechne „frühestens im dritten Quartal 2026 mit einer Umsetzung der Verordnung“. Kritik kommt von der FPÖ, die darin einen „weiteren Schritt zu einer drohenden Abschaffung des Bargelds“ ortet. Brunner versichert: „Klar ist, dass das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage gestellt werden darf.“

Gab es bisher Beschränkungen für Bargeld? 

In einigen EU-Ländern gelten schon länger strengere gesetzliche Limits für Barzahlungen: so zum Beispiel in Spanien und Frankreich mit 1000 Euro sowie in Belgien und den Niederlanden mit 3000 Euro. Im BMF verweist man darauf, dass es auch in Österreich bereits Beschränkungen für Bargeldzahlungen gibt, wenn auch nur in einzelnen Bereichen wie etwa dem Bau. Dort gilt laut Einkommenssteuergesetz seit 2016 ein Barzahlungsverbot von Arbeitslohn. Zudem besteht ein „Abzugsverbot für bar bezahlte Honorare für Bauleistungen“ sowie ein Abzugsverbot bei Sub-Unternehmen im Baubereich.

Kryptowährungen strenger überwachen

Neben der Bargeldobergrenze bringt diese EU-Verordnung aber noch weitere Neuerungen. Erstmals komme es bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung „zu einer Vollharmonisierung der Regelungen innerhalb der EU“. Das bedeutet, dass nationale Schlupflöcher gestopft werden. Durch den Aufbau einer eigenen Anti-Geldwäsche Behörde (Amla) soll die Koordination der nationalstaatlichen Organisationen verbessert werden. Als Sitz für die Amla hat sich, wie berichtet, auch Wien beworben. Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro strenger überwachen.

Die verschärften Regeln sollen u. a. auch für den Handel mit Schmuck, Juwelen, Luxusfahrzeugen, Privatjets und Jachten gelten. Unter das neue Gesetz fallen, wie extra erwähnt wird, auch finanzstarke Fußballvereine. Denn auch das milliardenschwere Profifußball-Business mit teils gigantischen Investitionen aus Ländern außerhalb der EU wurde „als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa“ identifiziert.

Auch eine Optimierung des sogenannten „wirtschaftlichen Eigentümerregisters“ ist Teil des Pakets, „damit dargestellt werden kann, wem genau ein Vermögenswert zuzuordnen ist“. Konkret müssen demnach Eigentümer von Unternehmen – mit einem Anteil von mindestens einem Viertel – EU-weit registriert werden.