Um die Gesundheit der politischen Mandatare zu schützen, hat das Land nach Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert. Seither können Entscheidungen auf Gemeindeebene auch ohne Gemeinderatssitzung in Präsenz getroffen werden, per Videokonferenz oder als Umlaufbeschluss am postalischen oder elektronischen Weg. "Das ist eine ausdrückliche Notstandsregel, um die wichtigsten Kollegialorgane auf Gemeindeebene am Laufen zu halten", erläutert Manfred Kindermann, Leiter des Referates für Gemeinderecht und Wahlen beim Land Steiermark.