Von der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg wurde eine Verordnung erlassen, die vom Freitag, dem 3. April bis einschließlich zum Ostermontag gültig ist. Unter anderem ist darin festgehalten, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als fünf Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, verboten sind.