"Das war eine schlechte Nachahmung eines ausländischen Führerscheins“, erklärt die Richterin, „eine Totalfälschung. Das ist so, wie wenn ich ein Blatt Papier in den Drucker lege und mir einen Führerschein ausdrucke.“ So ganz versteht das der Mann, der vor ihr im Bezirksgericht Voitsberg sitzt, nicht. In seiner Heimat habe er doch tatsächlich den Führerschein gemacht. Jetzt möchte er eben auch in Österreich Autofahren dürfen.

"Eine stinknormale Kunststoffkarte"

Dieser Schuss ging allerdings nach hinten los – der Mann muss sich wegen Urkundenfälschung vor der Justiz verantworten. Er hat der Voitsberger Bezirkshauptmannschaft seinen vermeintlichen Führerschein vorgelegt, um im vereinfachten Prüfverfahren das österreichische Pendant zu erlangen. „Die BH ist stutzig geworden und hat den Schein intensiv untersuchen lassen“, erklärt die Richterin. Das Ergebnis: „Das ist eine stinknormale Kunststoffkarte, die mit einem Farbdrucker bedruckt wurde.“ Die Einsicht des Angeklagten ist gering: Er hat doch in seiner Heimat den Führerschein gemacht! „Ich will das nicht mehr. Kann ich Ihnen die Prüfsachen vorlegen?“, bietet er freimütig an. Die Richterin schüttelt den Kopf. Sie glaube ihm ja, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt. „Aber Sie haben der BH eine Totalfälschung vorgelegt. Um das geht es hier!“

Nicht zum ersten Mal hinter Gittern

Das sitzt. Die Richterin zieht die Totalfälschung ein und verurteilt den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis. „Für Sie geht es jetzt darum, die Strafe zu verbüßen und dann Ihr Leben in geregelte Bahnen zu bringen“, sagt sie. „Wann kann ich sitzen?“, fragt der Mann, für den es nicht der erste Aufenthalt hinter Gittern ist. „Das kommt per Post.“