„Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit“, heißt es unmissverständlich in Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „Doch die Betreuung eines Kindes mit Behinderung ist ein 24-Stunden-Job, und das 365 Tage im Jahr“, weiß Helmuth Gruber, seit 2009 Präsident von „Help4Kids“. Mithilfe von Spenden ermöglicht der weststeirische Verein Familien mit Kindern mit Behinderung unbeschwerte Ferien.