"Das unterschreibt ja keiner", sagt Wolfgang Neffe - Obmann vom Kunstparkverein in St. Ruprecht an der Raab - und meint damit die Haftungserklärung für Künstlerinnen und Künstler, die er von der Gemeinde erhielt. Das Grundstück am Schilsweg - auf dem die Kunststücke stehen - gehört Neffe; er hat es an die Gemeinde verpachtet. "Ich wollte es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, aber nicht dafür haften", sagt er. Verwundert ist er darüber, dass die Gemeinde rund drei Jahre nach der Eröffnung des Parks eine Unterschrift von den Kunstschaffenden hinsichtlich der Haftung für Sach- und Personenschäden verlangt.