34 Monate saß der Angeklagte bereits im Gefängnis, auf mehrere Etappen verteilt. Kaum entlassen, brachte er sich noch am ersten Abend in Freiheit erneut in Schwierigkeiten. Körperverletzung und Sachbeschädigung lauten die Anklagepunkte. Routine vor dem Richter hat er schon. "Wie oft wurden Sie verurteilt?" Achtmal kommt die Antwort, die gleich korrigiert wird durch 13 Mal, was jedoch auch nicht korrekt ist. "Eine Chance haben Sie noch." Der Angeklagte rät 17 Mal, in Wahrheit sind es 15 Vorstrafen. Dieses Mal sitzt er jedoch nicht allein auf der Anklagebank. Seine Lebensgefährtin muss sich ebenso für ihre Taten verantworten. Laut den Aussagen der beiden war sie es, die den Streit angezettelt hat.