Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen  in den Landring/Lagerhaus-Filialen derzeit  Pflanzen, Samen und alles für die Selbstversorgung, sowie die bäuerlichen Produkte über die Genussläden verkauft werden. Ebenso stehen für dringende Reparaturen die Landmaschinenwerkstätten zur Verfügung. Die Geschäftsstellen haben dafür allerdings nur vormittags geöffnet.