Laut gesetzlichen Vorgaben dürfen in den Landring/Lagerhaus-Filialen derzeit Pflanzen, Samen und alles für die Selbstversorgung, sowie die bäuerlichen Produkte über die Genussläden verkauft werden. Ebenso stehen für dringende Reparaturen die Landmaschinenwerkstätten zur Verfügung. Die Geschäftsstellen haben dafür allerdings nur vormittags geöffnet.