Neun Vorstrafen hat der Angeklagte, er beteuert dennoch: „Ich würde nie etwas stehlen!“ Um seine Unschuld zu beweisen, sind beim zweiten Verhandlungstermin sämtliche Zeugen geladen. Sie sollen beweisen, dass der Angeklagte den Tankkanister bei der Tankstelle versehentlich in sein Auto packte.