Eva Rosenberger ist verzweifelt. Ihr Sohn Manuel ist elf Jahre alt und kurz davor, die Volksschule abzuschließen. Doch der Bub leidet an epileptischen Anfällen, die beim Schulbesuch ein Problem werden könnten. Zwar hat Manuel für den Fall eines Anfalls immer Notfallmedizin dabei. Doch die Lehrer können das Medikament im Falle des Falles nicht verabreichen, weil das Gesetz eine derartige Maßnahme nicht vorsieht. „Mein Sohn ist dadurch täglich in Gefahr“, klagt Rosenberger.