Unter falscher Identität stellte ein 27-jähriger deutscher Staatsbürger im August 2021 einen Asylantrag gegenüber Beamten. Dabei gab er bei der Ersteinvernahme an, dass er aus einer niederländischen Kolonie aus Südafrika komme. Er hatte keine Dokumente bei sich. Daraufhin wurde der 27-Jährige in diversen Grundversorgungseinrichtungen in der Steiermark untergebracht. Im Mai 2022 wurde sein Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. In diesem Zeitraum bezog er unrechtmäßig Sozialleistungen im vierstelligen Bereich.