Die wesentliche Änderung bei der Spendenabsetzbarkeit NEU bestand darin, dass künftig nicht mehr die Spenderinnen und Spender, sondern die von ihnen bedachte Organisation die Spendendaten an die Finanzbehörden weitergeben muss, weiß Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands. Neben der Spendenhöhe benötigen die Organisationen auch den genauen Namen sowie das Geburtsdatum. Um den Datenschutz zu sichern, werden diese Daten verschlüsselt übertragen.

Lutschinger rät den Spenderinnen und Spendern, sich die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit nicht entgehen zu lassen: „Nutzen Sie diese tolle Chance, mehr zu spenden, ohne unterm Strich mehr zu bezahlen! Wer seine Spende absetzt, erhält vom Finanzamt je nach Steuerklasse zwischen 25 und 55
Prozent wieder zurück!"

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:


1. Was ist neu seit 2017?
Seit 1. Jänner 2017 geben nicht mehr die Spender, sondern die von ihnen bedachten Organisationen (aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt) die Spendensumme des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter.


2. Worauf muss ich als Spender achten?
Wer seit dem Jahr 2017 seine Spenden steuerlich geltend machen will, der muss seinen Vor‐ und Zunamen sowie sein Geburtsdatum an die unterstützte Spendenorganisation melden. Wichtig ist, dass der Namen so geschrieben wird, wie er auf dem Meldezettel lautet. Wer zum Beispiel „Hans Meier“ angibt, aber im Melderegister als „Johann Meier“ gemeldet ist, erschwert den gemeinnützigen Organisationen die Arbeit.


3. Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?
Abgesetzt werden können alle Spenden, die an eine der spendenbegünstigten gemeinnützigen Organisationen gespendet worden sind. Eine Liste finden Sie auf der Website des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at). Auch Kirchenbeiträge sind steuerlich absetzbar.

4. Wie kann ich kontrollieren, welche Spendenhöhe von der von mir unterstützten Organisation ans Finanzamt gemeldet wurde?
Haben Sie einen FinanzOnline‐Zugang im Internet? Dann können Sie dort ab März des Folgejahres (also für 2019: ab März 2020) die für Sie angegebene Spendensumme einsehen. Haben Sie keinen FinanzOnline‐Zugang, so können Sie Ihren steuerlich absetzbaren Spendenbetrag in Ihrem Steuerbescheid einsehen.