Exakt 28,5 Meter ist der Balkon des Angeklagten (19) vom gegenüberliegenden Pflegeheim entfernt. Offenbar die richtige Distanz für ihn, um die neu erworbene CO₂-Pistole mit Stahlkugeln zu testen. Der Effekt war durchschlagend: Zwei Kugeln durchschlugen die doppelt verglaste Scheibe des Aufenthaltsraumes im Heim.