Ein Mann verkaufte im Internet dasselbe Handy zweimal. Verschickt hat er es jedoch an keinen der beiden Käufer. Jetzt sollte er sich dafür vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld verantworten. Dort erschien der Mann, der einschlägig vorbestraft ist und vor einigen Jahren schon einmal im Gefängnis saß, allerdings nicht. Und das, obwohl ihm der Termin extra polizeilich zugestellt wurde: "Das ist kein Guter", resümiert Richter Günther Walchshofer. Vor der Polizei hat der Angeklagte übrigens ausgesagt, dass er ohne Vorsatz gehandelt hätte.