Es hätte ein einfacher Kaufvertrag werden sollen: einen Schirm gegen eine gewisse Geldsumme. Doch statt den gewünschten Schirm zu bezahlen, entschied sich ein Mann dafür, diesen einfach zu entwenden, ohne den vereinbarten Geldbetrag zu übergeben. So endete der Streit vor dem Fürstenfelder Bezirksgericht.