Werden im Fall eines angeblichen Suizids im Umfeld jenes oststeirischen Arztes, gegen den ein Gerichtsverfahren wegen Misshandlung seiner Kinder anhängig ist, nach viereinhalb Jahren Mordermittlungen eingeleitet? Die Staatanwaltschaft Graz teilte am Samstag mit, dass "aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Graz zuletzt in Auftrag gegebenen Gutachtens eines Sachverständigen aus dem Bereich des Schießwesens" die Annahme eines Selbstmordes "nicht mehr mit ausreichender Sicherheit aufrechterhalten werden" kann, "weshalb das Ermittlungsverfahren, welches nach wie vor gegen unbekannte Täter geführt wird, fortgesetzt wurde".