Wie erwartet haben die Gegner der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 einen Einspruch gegen den im März erlassenen positiven UVP-Bescheid für den S7-Ostteil (Dobersdorf bis Heiligenkreuz) erhoben. Darüber informierte Johann Raunikar, Sprecher der S7-Gegner, in einer Aussendung. Damit ist nun das Verfahren – ebenso wie jenes zum Westteil (Riegersdorf bis Dobersdorf) – beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.