Illegaler Grenzübertritt ohne Reisepass, Verstoß gegen den Paragraphen 121 des Fremdenpolizeigesetzes. Macht 20 Euro, bitte." Mit diesen Worten wurde vor einigen Tagen ein Grazer Student nach einem Ungarnausflug in Rechnitz (Bezirk Oberwart) von einem Polizisten abgestraft. Der Mann hatte nämlich sein Reisedokument in einem weiteren, voraus fahrenden, Wagen, mit dem der zweite Teil der Gruppe unterwegs war. Nun sorgt die vom Ordnungshüter ausgestellte Organstrafverfügung für Ärger und Gelächter. Und das sogar in den eigenen Reihen.

Peinlicher Vorfall. "Mit den Paragraphen kennt sich der Kollege anscheinend nicht so gut aus", ärgert man sich im Landespolizeikommando Burgenland in Eisenstadt. Die Erklärung: Ein Österreichischer Staatsbürger, der sich in seinem eigenen Land befindet, kann nicht gegen das Fremdenpolizeigesetz verstoßen. Dieses Gesetz deckt Delikte wie Schlepperei, Scheinehen oder illegalen Aufenthalt ab. "Dass das gerade ein Beamter, der direkt an der Grenze arbeitet, nicht zu wissen scheint, ist schon peinlich", wird weiter kommentiert. Noch schlimmer sei fast die Äußerung , dass der Student illegal die Grenze passiert habe: "Das geht ja gar nicht. Wenn man in sein eigenes Land einreist, kann man nicht illegal da sein. Im eigenen Staatsgebiet muss man sich ja nicht einmal mit dem Pass ausweisen." Dass der Polizist die Dokumente der Insassen überhaupt kontrolliert hat, sei schon kleinkariert gewesen.

Abmahnung. Tatsächlich hat der Steirer übrigens gegen den Paragraphen 24 des Passgesetzes verstoßen, da er den Grenzübertritt ohne Dokument zugab. Eine Abmahnung hätte laut Polizei allerdings völlig genügt.