Wie am Mittwoch berichtet, ließ die Gemeinde Spital am Semmering im November eine „Feuerbeschau“ in Asylheim „Haus Semmering“ durchführen. Der Gutachter stellte zahlreiche Mängel fest, weshalb das Heim laut diesem Bescheid unverzüglich zu schließen sei. Es gebe akute Gefahr für die Bewohner, deshalb sei „Gefahr im Verzug“. Das heißt, dass ein Einspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat.