Frankiert und abgeschickt: der Brief der Gesundheitsabteilung des Landes (Ressort Juliane Bogner-Strauß) ans Wissenschaftsministerium (bei Martin Polaschek, beide ÖVP) über eine Leistungsvereinbarung gemäß der Änderung des Universitätsgesetzes (nach Paragraf 71). Das erlaubt den Bundesländern bis zu fünf Prozent der Medizinstudienplätze „für Aufgaben im öffentlichen Interesse“ zu reservieren. Der Ärztemangel in der Grünen Mark ist ein solches Interesse. Daher beantragte die Steiermark auf drei Jahre jeweils 17 Plätze für Humanmedizin an der MedUni Graz – ab dem Wintersemester 2023/24.