Unter "Auslieferungsbegehren, Einl.Zahl 736/1, gemäß Art 34 L-VG iVm Art 57 und 96 B-VG der Staatsanwaltschaft Graz" wurde am Dienstag im Landhaus vorentschieden, ob die Immunität von Stefan Hermann, FPÖ-Vizeklubobmann, aufgehoben wird.
Unter "Auslieferungsbegehren, Einl.Zahl 736/1, gemäß Art 34 L-VG iVm Art 57 und 96 B-VG der Staatsanwaltschaft Graz" wurde am Dienstag im Landhaus vorentschieden, ob die Immunität von Stefan Hermann, FPÖ-Vizeklubobmann, aufgehoben wird.
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