Eine Verordnung der Landespolizeidirektion Graz vom 3. 7. 2017 wird ein Fall für das Höchstgericht. Kernfrage: War die Räumung des Camps der Kraftwerksgegner rechtswidrig? Konkret ein Verstoß gegen die "Versammlungsfreiheit und der Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit"?