
Eine Verordnung der Landespolizeidirektion Graz vom 3. 7. 2017 wird ein Fall für das Höchstgericht. Kernfrage: War die Räumung des Camps der Kraftwerksgegner rechtswidrig? Konkret ein Verstoß gegen die "Versammlungsfreiheit und der Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit"?
Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr ist das Erstellen von Kommentaren nicht möglich.
Danke für Ihr Verständnis.
20.01.2018 um 12:01 Uhr
€ 200 Mill
für Großkonzerne u Mrd. schwere Fonds u für die Pflege unserer Aufbaugenerarion ist kein Geld da! Die Lobbypolitik in Reinkultur!
20.01.2018 um 09:47 Uhr
Es fehlt nur noch
das auf meinen Grund auch kommen und sie sagen dann das ist legal, das würde ich aber mit ALLEN Mitteln verhindern, da kannst sicher sein . Die sollen zuerst einmal arbeiten gehen und die Deutschen zu Hause in ihren Land bleiben.
20.01.2018 um 20:18 Uhr
Es hat sich um einen frei zugänglichen WEG gehandelt
also um einen Teil des Grundstücks, das der öffentlichen Nutzung frei gegeben worden ist! Der Grundeigentümer - die Wohnanlage - hat auch nichts gegen die Errichtung des Camps gemacht. Mensch sollte sich schon genauer erkundigen, bevor irgendwas behauptet wird ...
20.01.2018 um 17:47 Uhr
Deswegen werden Versammlungen auch vorher angemeldet.
Es gab nichts, was die Stadt Graz gegen die Einrichtung des "Murcamps" einwenden konnte, ansonsten wäre es gar nicht an dieser Stelle entstanden. Nun wird die "Räumung" mal aus einem größeren - verfassungsrechtlichen - Blickwinkel unter die Lupe genommen. Es wird sicher nicht unser Schaden sein.
20.01.2018 um 20:23 Uhr
Die Stadt Graz konnte nichts einwende
weil ihr auch das Grundstück NICHT gehört. Das ist ja der Witz der Räumung: Dass die Stadt Graz keinerlei Recht dazu hatte! Reine politische Willkür war das also. Für eine "Menschenrechtsstadt" beschämend. Für Bürgermeister Siegfried Nagl scheinen keine Gesetze zu gelten. Die Opposition ist scheint auch sehr schwach zu sein.
Der Abhang gehört der Bundesimmobiliengesellschaft und ist als öffentliches Wassergut für jederman zugänglich.
Interessant, dass für die Nutzung dieses öffentlichen Wassergutes für den zentralen Speicherkanal es immer noch keinen wasserrechtlichen Bescheid des Landes gibt, obwohl das im Gesetz vorgeschrieben ist!
Für die ÖVP gelten offenbar keine Gesetze ...
20.01.2018 um 20:17 Uhr
...
Wild campieren ist verboten