Die Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie war nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht ausreichend dokumentiert und begründet. Der damalige Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) hatte das Betreten von Sport- und Kinderspielplätzen verboten, aber die Verordnung war gesetzwidrig, hieß es am Dienstag in der Aussendung des VfGH. Die angefochtene FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen entsprach dagegen sehr wohl dem Gleichheitsgrundsatz.