Schulen und Kindergärten bleiben im aktuellen bundesweiten weiterhin geöffnet, bei der schulischen Nachmittagsbetreuung ist das teils nicht der Fall. Für Fälle, in denen die Nachmittagsbetreuung in der Schule bis zum 12. Dezember nicht bzw. nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden kann, hat die Stadtregierung unter Bürgermeisterin Elke Kahr nun die Aussetzung des Elternbeitrags beschlossen. Eine analoge Lösung war von der Stadt Graz bereits während des Lockdowns 2020 getroffen worden.

Damit wolle man den Eltern und Kindern, die es ohnehin schwer genug hätten, mit den neuerlichen – notwendigen – Einschränkungen des Lockdowns zurechtzukommen, eine Sorge abnehmen, hieß es in einer Aussendung aus dem Bürgermeisterbüro am Dienstag.

Da im Zuge des Lockdowns die Sozialkontakte möglichst eingeschränkt werden sollen, solle auch die Nachmittagsbetreuung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es notwendig ist und keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Der nunmehr gefasste Beschluss sieht vor, dass für den betreffenden Zeitraum (22. November bis 12. Dezember) eine Rückverrechnung im Umfang von drei Wochenbeiträgen mit der Dezember-Abrechnung erfolgt, wenn die Tage für nur eine Woche entsprechend dem Betreuungsvertrag tatsächlich besucht werden. „Wir wollen so Eltern unterstützen, für die der Lockdown ohnedies eine zusätzliche finanzielle Herausforderung darstellt“, erklärt Kahr.