Wer am 26. September verhindert ist, kann schon ab dem heutigen  Montag eine Wahlkarte für die Gemeinderatswahl beantragen.

Das funktioniert entweder online, postalisch oder persönlich.

Den Wahlkartenantrag können Sie auf folgende Weise stellen:

  • Elektronisch, mittels online‐Antrag, bis spätestens 22. September 2021
    (Versand ab 6. September 2021)
  • Persönlich, ab 6. September bis spätestens 24. September 2021 um 12 Uhr
    in den Servicestellen der Stadt Graz oder im Amtshaus-Innenhof, Schmiedgasse 26 (an beiden Stellen ist keine Terminvereinbarung erforderlich). Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
  • Postalisch, bis spätestens 22. September 2021, an das BürgerInnenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz (bitte Angaben beachten)

Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.

Die Rücksendung ist nicht zwingend per Post notwendig: In den Servicestellen befinden sich versiegelte Boxen, das Service der Stimmabgabe  ist aufgrund der Bestimmungen der Gemeindewahlordnung Graz 2012 möglich.

Die ausgefüllte Wahlkarte muss jedenfalls spätestens bis Sonntag, 26. September 2021, 16 Uhr, bei der Stadtwahlbehörde eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Vorgezogene Stimmabgabe am 17. September

Am 17. September von 13.30 bis 20 Uhr ist an 18 Standorten in Graz auch die vorgezogene Stimmabgabe möglich. Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben oder bereits im Besitz einer Wahlkarte sind, können Sie am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe nicht teilnehmen.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.graz.at/wahlen