Herr Stolz, Sie sind nun seit zwei Jahren Grazer Altstadtanwalt. Ihren Tätigkeitsbericht für 2020 sind Sie bisher schuldig geblieben…
Armin Stolz: Ich hatte ja angekündigt, dass ich nicht nur den üblichen Bericht vorlegen möchte, sondern ihn mit umfassenden Vorschlägen zur Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes (GAEG) verbinden möchte. Man sieht ja an der Abbruchproblematik, dass die bestehenden rechtlichen Instrumentarien nicht passen. Ende 2020 hat sich dann aber herausgestellt, dass das Land den Stadt- und Ortsbildschutz für die ganze Steiermark auf eine neue Basis stellen möchte.
Ich bin nun Teil des Kernteams, das am Gesetzesvorschlag arbeitet. Das neue Gesetz soll dann für die gesamte Steiermark gelten, auch für Graz, und hier quasi das GAEG ablösen.