Nicht ein Euro an Investitionen in Neu-, Um- und Zubauten beziehungsweise in die Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Altstadtzonen darf verhindert werden! Den Investoren, ob privat, halb öffentlich oder öffentlich, müssen die besonderen, qualitativen Standortvorteile ihres Investments bewusst sein oder gemacht werden und – wesentlich – die sich daraus ergebenden qualitativen Anforderungen an das Investment.