Sie schmeckt bitter, unausgewogen, mit wenig Süße – jene Lösung, die die Bundesregierung der heimischen Gastronomie servierte. Stand jetzt dürfen also mit 27. März zumindest alle Gastgärten wieder geöffnet werden. Freilich mit Abstandsregeln und nur für Kunden, die „ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis“ vorweisen können und „der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.“