Die Gesetzeslage ist unmissverständlich: Bis 31. Dezember gilt in Taxis - wie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo ab Montag auch gestraft wird - Maskenpflicht. Sowohl der Fahrer oder die Fahrerin als auch die Gäste müssen bei Fahrten Mund-Nasen-Schutz tragen, dazu sind maximal zwei Fahrgäste pro Sitzbank erlaubt. Doch während in Bus, Bahn und Bim "Maskenlose" oft von anderen Gästen auf das Fehlen des MNS angesprochen werden und durch den gesellschaftlichen Druck  einlenken oder wenigstens Mund und Nase mit einem Stück Stoff bedecken, ist die Situation bei Taxifahrten anders.