Es sind fünf naturschutzrechtliche Beschwerden, die der Landesverwaltungsgerichtshof (LVWG) in den letzten Wochen hinsichtlich der Grazer Augartenbucht geprüft hat – unter anderem vom Naturschutzbund, der Umweltanwältin und der Bürgerinitiative „Rettet die Mur“. Der Beschluss, der der Kleinen Zeitung vorliegt, zeigt nun: Vier Einsprüche haben die Richter mangels Parteienstellung als unzulässig, eine weitere als mangelhaft zurückgewiesen.