Am 3. Juli soll der Landtag das neue Jugendschutzgesetz beschließen, das dann ab Jänner 2019 in Kraft treten wird. Nebst der Lockerung der Ausgehzeiten - 14-Jährige dürfen dann bis ein Uhr früh ausbleiben, über 16-Jährige so wie jetzt rund um die Uhr - gibt es auch eine Änderung beim Genuss von Alkohol. So dürfen 16- bis 18-Jährige zwar weiter Bier und Wein konsumieren, allerdings nicht bis zum "Umfallen". Denn künftig können Polizisten, die bei Jugendlichen einen Vollrausch feststellen, diese bei  Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat anzeigen. Im schlimmsten Falle könnte es dann zu einer Verwaltungsstrafe von 300 Euro kommen (wir berichteten).