Die Entscheidung wurde gespannt erwartet, gestern fällte sie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Unternehmen dürfen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten. Es müsse dafür eine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.