Der 70-jährige Grazer wollte nichts weiter, als in einer Elektrohandlung ein Fernsehgerät kaufen. Bezahlt werden sollte es in Raten - so wie es im Geschäft angeboten wurde. Doch als der Verkäufer einen Blick auf das Geburtsdatum des Rentners erhaschte, hielt er erst inne, dann Rücksprache mit seinem Vorgesetzen, um dem verdutzten Grazer schließlich mitzuteilen, dass eine Ratenzahlung für ihn doch nicht möglich sei. Es sei denn, er könne einen Bürgen vorweisen.