Zur Tragödie im „Stern“ selbst kann Martin Orasch, Leiter des Referats für gewerbliche Betriebsanlagen bei der Stadt Graz, naturgemäß noch nichts sagen. „Wir werden die Örtlichkeit jedenfalls noch einmal prüfen“. Im beliebten Lokal in der oberen Sporgasse in Graz kam es ja in der Silvesternacht zur Tragödie: Bei einem Brand im Lokal starb eine 21-jährige Frau aus Niederösterreich, mehrere Gäste wurden verletzt. Ganz generell aber verrät Orasch, dass es genaue feuerpolizeiliche Auflagen für Betriebe gibt. „Geht die Tür eines Fluchtweges beispielsweise nur nach innen auf, so dürfen sich inklusive Personal maximal 15 Personen in diesem Betrieb aufhalten.“ Ist der Fluchtweg nach außen wiederum 80 Zentimeter breit, sind 40 Gäste erlaubt. Gemäß sogenannter OIB-Richtlinie komme hinzu, dass pro 150-Quadratmeter-Fläche ein Feuerlöscher vorgeschrieben sei.