Ein 22-Jähriger ist am Montag von einem Geschworenensenat in Graz in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er war geständig, im Februar in Mantscha (Graz-Umgebung) seine Großmutter erstickt zu haben. Der Gerichtspsychiater stufte ihn aufgrund paranoider Schizophrenie als nicht zurechnungsfähig ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Student hatte im Februar einen "psychotischen Schub", so der Psychiater. Er bildete sich plötzlich ein, sein Großvater habe ihn als Kind sexuell missbraucht und die Großmutter ihn mit dem Umbringen bedroht, damit er nichts verrate. Also fuhr er zu den Großeltern und tötete in der Nacht seine Oma, indem er ihr einen Polster auf das Gesicht drückte.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung sprachen sich für die Einweisung aus, damit der 22-Jährige eine Therapie bekommt. Die Geschworenen folgten einstimmig dieser Empfehlung.

Häufige Besuche

Der 22-jährige Student hatte immer ein gutes Verhältnis zu seinen Großeltern. Er war oft bei ihnen in der Nähe von Graz, half im Garten und übernachtete auch bei ihnen. Doch im Herbst 2017 begann sich bei ihm eine psychische Störung bemerkbar zu machen. Nach eigenen Angaben konsumierte er seit Jahren intensiv Cannabis und trank auch häufig Alkohol. Irgendwann bildete er sich ein, sein Großvater habe ihn als Kind sexuell missbraucht und die Großmutter ihn mit dem Umbringen bedroht, damit er nichts sage.

Am 25. Februar entschloss er sich, die Großmutter zu töten, erzählte er mit monotoner Stimme. "Er war wie ferngesteuert", beschrieb Staatsanwalt Rudolf Fauler. Der Betroffene selbst schilderte seine Gefühle an diesem Tag so: "Ich habe es nicht mehr ausgehalten". Er ging spazieren und überlegte, ob er sich nicht selbst umbringen solle. Doch dann änderte er seinen Plan und blieb über Nacht bei den Großeltern. Als diese schon schliefen, ging er ins Schlafzimmer, nahm einen Polster und drückte ihn der Großmutter aufs Gesicht.

Gemeinsam Fernsehen geschaut

Der Großvater erwachte, wollte seiner Frau helfen und schlug mit einem kleinen Besen auf den Enkel ein. Dieser wehrte aber die Angriffe des alten Mannes ab und vollendete die Tat. Danach habe er sich ins Wohnzimmer begeben und "einfach ins Nichts geschaut". Der leicht demente Großvater setzte sich dazu. Sie sahen fern und gingen später schlafen.

Eine Nachbarin entdeckte am nächsten Tag die Tat. Sie läutete an der Wohnungstür, ihr Nachbar öffnete blutüberströmt. Er hatte sich beim Gerangel mit dem Enkel eine Platzwunde am Kopf zugezogen. "Der Bub hat durchgedreht", stammelte er.

Der Gerichtspsychiater sprach von einem "akut psychotischem Geschehen" und attestierte dem Betroffenen "paranoide Schizophrenie". Sowohl Ankläger als auch Verteidigung sprachen sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, damit der 22-Jährige entsprechend therapiert werden kann. "Es ist keine rabenschwarze Sache, auch wenn die Großmutter tot ist", meinte der Staatsanwalt in Hinblick auf erste Therapieerfolge beim Betroffenen.